Oberndorf. Was passiert, wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – sei es durch Krankheit, Unfall oder im Alter? Häufig wird dann ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. Doch viele wissen nicht, wie genau so ein Verfahren abläuft und welche Möglichkeiten es gibt, im Vorfeld durch private Vollmachten Vorsorge zu treffen.
An diesem Abend geben zwei erfahrene Referenten praxisnahe Einblicke:
Kirsten Müggenburg, gerichtliche Berufsbetreuerin, berichtet aus ihrer Arbeit, erklärt den Ablauf einer Betreuung und beantwortet Fragen rund um die gerichtliche Praxis.
Birger Mählmann, Spezialist für Altersrisiken, zeigt, wie man mit einer Vollmacht selbstbestimmt vorsorgen kann und welche Punkte dabei besonders wichtig sind.
Der Abend bietet wertvolle Informationen für alle, die rechtzeitig Vorsorge treffen oder Angehörige unterstützen möchten. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 24.09., um 18 Uhr in der Oberndorfer KOMBÜSE 53º Nord, Hauptstraße 28 in 21787 Oberndorf, statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.