Cuxhaven. „Vorsorgende Verfügungen? Aber ich habe doch Angehörige!“ – Mit diesem provokanten Einstieg eröffnete Diplom-Pflegewirt Ben Bethge vom Projekt „FOKUS 65+“ des Paritätischen Cuxhaven seinen Vortrag am Dienstagnachmittag beim Kneipp-Verein Cuxhaven. Viele Menschen, so Bethge, gingen davon aus, dass Ehepartnerinnen, Ehepartner oder Kinder im Notfall automatisch Entscheidungen treffen oder rechtsverbindliche Erklärungen abgeben dürften. „Das ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum“, erklärte er.
Denn in Deutschland können Angehörige für volljährige Personen nicht automatisch handeln. Gesetzlich ist eine Vertretung nur in drei Fällen möglich:
- aufgrund einer Vollmacht,
- wenn sie gerichtlich bestellte Betreuerinnen oder Betreuer sind oder
- im Rahmen des sogenannten Ehegattennotvertretungsrechts, das seit dem 1. Januar 2023 gilt.
Im Verlauf des Nachmittags erläuterte Bethge die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und gab praktische Hinweise für die Erstellung dieser Dokumente. Dazu gehörten Tipps zur Auswahl der Bevollmächtigten, zur Aufbewahrung der Unterlagen und zur Frage, wann ein Notar hinzugezogen werden sollte.
Auch für Menschen, die keine Vertrauensperson benennen können, hatte Bethge Rat: In einer Betreuungsverfügung könne man festlegen, wer im Ernstfall als gesetzliche Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll – und ebenso, wer diese Rolle auf keinen Fall übernehmen soll. Zum Abschluss ging der Pari-Mitarbeiter auf das Verfahren der gesetzlichen Betreuung ein – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Bestellung – und verwies auf Beratungsstellen im Landkreis Cuxhaven, darunter die örtliche Betreuungsstelle. Mit seinem praxisnahen Vortrag trug Ben Bethge dazu bei, Unsicherheiten zu beseitigen und das Bewusstsein für rechtzeitige Vorsorge zu stärken – ein Thema, das für alle Generationen von Bedeutung ist. Die Mitglieder des Kneipp-Vereins Cuxhaven, der wiederum Mitglied im Paritätischen Cuxhaven ist, waren begeistert.