Gelber Parkausweis für mehr Teilhabe

Hannover. Besonders in Innenstädten – mit verkehrsberuhigten und autofreien Zonen – sind die
Parkmöglichkeiten oft knapp. Für Menschen mit Behinderung oder einer Mobilitätseinschränkung,
die dort ihre Ärzte*innen, Behörden oder Einkaufsmöglichkeiten erreichen müssen, ist das ein
Problem. Denn längere Wege vom Parkplatz aus können sie nicht bewältigen, und nahegelegene
Parkplätze gibt es nur begrenzt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht
hier die Teilhabe vieler Menschen in Niedersachsen eingeschränkt und fordert daher die
Einführung zusätzlicher Parkerleichterungen.
„Häufig sind Parkplätze so weit von der ärztlichen Praxis entfernt, dass die Betroffenen nicht
eigenständig hinlaufen können. Das kann sogar dazu führen, dass sie in ihrem Recht auf freie
Wahl der Ärztin oder des Arztes eingeschränkt werden und sich letztlich eine neue Praxis suchen
müssen“, bemängelt Bernhard Sackarendt, SoVD-Landesvorsitzender in Niedersachsen. Zwar gibt
es die bundesweit gültigen blauen und orangen Parkausweise, die bestimmten Gruppen
Parkerleichterungen bieten – beispielsweise kann mit ihnen in Fußgängerzonen während der
Ladezeit oder auf Parkplätzen mit Zeitbegrenzung unbegrenzt geparkt werden. Die Auflagen sind
jedoch in beiden Fällen sehr hoch: Für die Ausstellung eines blauen Parkausweises, der auch zum
Parken auf Schwerbehindertenplätzen berechtigt, ist ein Schwerbehindertenausweis mit den
Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) erforderlich. Auch für
den orangen Parkausweis sind genau definierte Einschränkungen oder Erkrankungen
nachzuweisen. „Viele Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend stark mobilitätseingeschränkt
sind, erfüllen die eng definierten Voraussetzungen nicht“, weiß Sackarendt.
Um auch die Inklusion in Niedersachsen zu stärken, fordert der größte Sozialverband des
Landes die Einführung des gelben Parkausweises – dieser ist bisher nur in Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig. Er vergibt dieselben Sonderparkrechte
wie der orange Parkausweis, gleichzeitig ist der Personenkreis der Berechtigten aber weiter
gefasst: Der Grad der Behinderung als Voraussetzung ist niedriger angesetzt und es werden
auch Menschen berücksichtigt, die in ihrer Mobilität – vorübergehend oder dauerhaft – stark
beeinträchtigt sind und sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können. „Der gelbe
Parkausweis würde viele Betroffene in Niedersachsen im Alltag deutlich entlasten und wäre
ein wichtiger Schritt zu mehr gleichberechtigter Teilhabe in Niedersachsen“, betont der SoVDVorsitzende.

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