Hemmoor. Diese Frage beantwortet Frau Gudrun Zeschke, Sozialarbeiterin (B. A.) und Rechtsbetreuerin des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt, am kommenden Donnerstag, dem 23. 10. 2025, um 15.00 Uhr im Rathaussaal Hemmoor (Rathausplatz 5). Auf Einladung des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Hemmoor informiert Frau Zeschke u. a. darüber, was unter einer Vorsorgevollmacht zu verstehen ist und wie sie sich von der Patientenverfügung unterscheidet. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos. Der Seniorenbeirat freut sich über möglichst viele Teilnehmer.
Seniorenbeirat Samtgemeinde Hemmoor
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